Rechtsanwältin Susanne Schneider, LL.M. oec.
Rechtsberatung ist Vertrauenssache

Rechtsgebiete

Allgemeines Zivilrecht

Sie benötigen fachliche Unterstützung, z.B. im Kauf- und Werkvertragsrecht, bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, bei Ansprüchen aus Garantie, Schadensersatzansprüchen, beim Rücktritt vom Vertrag oder beim Thema Minderung?

Sprechen Sie mich an!

Sie suchen kompetente Hilfe bei der Gestaltung eines Vertrags oder von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Sie haben Klärungsbedarf im Hinblick auf Gültigkeit, Widerruflichkeit oder Kündbarkeit eines Vertrags oder einzelner Vertragsklauseln?

Auch hierzu berate ich Sie gerne.


Mietrecht
Als Vermieter brauchen Sie Hilfe beim Aufsetzen von Mietverträgen? Als Mieter haben Sie Mängel an Ihrer Wohnung festgestellt? Oder die Wohnung wurde Ihnen gekündigt? Ich biete Ihnen kompetente Hilfe im Mietrecht, z.B. bei Fragen zum Mietvertrag, zu Mängeln am Mietobjekt, Mietminderungen, Mieterhöhungen, Kündigungen und vielem mehr.


Gewerblicher Rechtsschutz
Der Begriff „gewerblicher Rechtsschutz“ fasst die Rechte des geistigen Eigentums zusammen, die dem Schutz des „geistigen Schaffens“ auf gewerblichem Gebiet dienen.
Der „Gewerbliche Rechtsschutz“ erfasst insbesondere folgende Rechtsgebiete:
• das Marken- und Kennzeichenrecht,
• das Patent- und Gebrauchsmusterrecht
• das Designrecht (früher Geschmacksmusterrecht)
• das Wettbewerbsrecht (UWG)
Gerne unterstütze ich Sie, wenn es z.B. um die Recherche, Eintragung, Verteidigung oder Durchsetzung von Marken und Designs geht.
Oder steht etwa eine Abmahnung wegen eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes im Raum?

Sprechen Sie mich einfach an!


Urheberrecht
Sie haben eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten (z.B. wegen Filesharing)? Oder Sie selbst sind Inhaber eines Urheberrechts (z.B. als Autor, Fotograf, Webdesigner, Musiker etc.) und möchten gegen eine Urheberrechtsverletzung vorgehen? 

Ich berate Sie gerne.


Unfallregulierung
Unfall im Straßenverkehr?

Ich übernehme die Unfallregulierung mit den beteiligten Haftpflichtversicherungen und Behörden. Bei Personen-schäden mache ich außerdem Schadensersatzansprüche (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushalts-führungsschhaden) geltend.
Auch in anderen Bereichen des Straßenverkehrsrechts berate und vertrete ich Sie, insbesondere bei Bußgeldbescheiden, Fahrverboten sowie bei drohender Entziehung der Fahrerlaubnis.
Schließlich verteidige ich Sie in Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen und berate bei Anträgen auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.